Zeig uns dein Projekt auf Instagram

Egal, was du selbst gebaut hast: Poste ein Foto von deinem Projekt auf Instagram, folge und markiere @obisuedtirol und erhalte 10% auf deinen nächsten Einkauf.

Wie? Ganz einfach:

1. Folge @obisuedtirol
2. Poste dein eigenes Heimwerkerprojekt, markiere @obisuedtirol und setze #obisuedtirol


Wir sind auf deine Projekte gespannt!

Die Aktion endet am 17.09.19 um 24.00 Uhr.
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird auch nicht von Instagram gesponsert.
Achtung: Mit der Teilnahme akzeptiert der Nutzer automatisch die Teilnahmebedingungen und erlaubt OBI Südtirol die weitere Verwendung des Fotos.

 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Aktion von „OBI Südtirol“ ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Aktion
Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 05.09.19 bis zum 17.09.19. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer auf Instagram die Möglichkeit teilzunehmen.

Teilnahme
Um an der Aktion teilzunehmen, muss der Nutzer @obisuedtirol auf Instagram folgen, ein Foto seines Projektes auf seinem eigenen Profil posten, @obisuedtirol markieren und den Hashtag #obisuedtirol setzen.
Bei dem eingesendeten Foto muss es sich nicht um ein aktuelles Foto handeln. Es obliegt der Geschäftsführung das gezeigte Projekt als solches zu akzeptieren. Es sollte sich um ein Heimwerkerprojekt (z.B. selbst gebauter Tisch, selbst verlegter Boden, selbst gestrichene Wand usw) handeln. Falls auf dem Foto Personen zu sehen sind, müssen diese auch bei Weiterverwendung nicht unkenntlich gemacht werden.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber des Profils sind, auf welchem das Bild gepostet wurde. Jeder User unabhängig der geografischen Ansässigkeit, ist berechtigt an der Aktion teilzunehmen.

Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
a) bei nur teilweise durchgeführten Teilahmebedingungen
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
c) bei unlauterem Handeln oder
d) bei offensichtlichem Betrug in Bezug auf die eigene Realisierung des Projekts.